• 4   Pflichten der Landesorganisation

1. Die Bestreitung des Verwaltungsaufwandes der Landesorganisation, einschließlich der Schulungs- und Werbungskosten sowie die Finanzierung von Zeitschriften und anderen Publikationen.

2. Die Subventionierung bedürftiger Mitgliedsvereine sowie künstlerisch wertvoller Veranstaltungen der Mitgliedsvereine nach Maßgabe der Landesorganisation zur Verfügung stehenden Mittel.

3. Die Entsendung von Delegierten der Landesorganisation zu Bundes- und sonstigen Konferenzen sowie die Bestreitung ihrer Auslagen.