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- 5 Rechte und Pflichten der Mitgliedsvereine
Alle Mitgliedsvereine haben gleiche Rechte und Pflichten.
Die Rechte sind insbesondere:
1. die Inanspruchnahme aller Einrichtungen der Landesorganisation.
2. die Entsendung von Delegierten zu Landeskonferenzen.
3. die Entsendung von Vertretern zu den Sitzungen des erweiterten Landesvorstands.
Die Pflichten sind insbesondere:
1. die pünktliche Entrichtung der Mitgliedsbeiträge.
2. die Verbreitung der von der Landesorganisation herausgegebenen Zeitschriften, Publikationen, etc.