• 5   Rechte und Pflichten der Mitgliedsvereine

Alle Mitgliedsvereine haben gleiche Rechte und Pflichten.

Die Rechte sind insbesondere:

1. die Inanspruchnahme aller Einrichtungen der Landesorganisation.

2. die Entsendung von Delegierten zu Landeskonferenzen.

3. die Entsendung von Vertretern zu den Sitzungen des erweiterten Landesvorstands.

Die Pflichten sind insbesondere:

1. die pünktliche Entrichtung der Mitgliedsbeiträge.

2. die Verbreitung der von der Landesorganisation herausgegebenen Zeitschriften, Publikationen, etc.